Reglement Wettgesang

A. Einladung
Die Teilnahme am Innerschweizer Gesang-Fest IGF 2019 in Hitzkirch LU steht allen Chören und Chorgemeinschaften offen.
 
B. Organisation
Das Innerschweizer Gesang-Fest IGF 2019 findet vom 14.6. bis 16.6.2019 in Hitzkirch LU statt.
Als Organisator und Veranstalter zeichnet der Verein Männerchor Hitzkirch.

C. Chorvorträge
  1. Jeder Chor trägt mindestens zwei selbst gewählte, stilistisch unterschiedliche Stücke vor. Höchstdauer des gesamten Vortrags: 12 Minuten.
  2. Mindestens ein Lied oder ein Liedteil ist a cappella (ohne instrumentale Begleitung) vorzutragen.
  3. Mindestens ein Lied soll einen Bezug zur Schweiz haben (Komponist, Arrangeur, Textinhalt, etc.).
  4. Zur Begleitung steht ein Klavier zur Verfügung. Andere Begleitinstrumente sind von den teilnehmenden Chören selbst mitzubringen. Die Begleitung durch ein Playback ist ausgeschlossen. Es stehen keine Mikrophone und Verstärker zur Verfügung. Es besteht aus zeitlichen Gründen keine Möglichkeit für einen Soundcheck oder eine Probe im Auftrittslokal.
  5. Jeder Vortrag wird von einer Jury, die aus 2 Experten der Schweizerischen Chorvereinigung SCV besteht, beurteilt. Mit der Teilnahme akzeptieren die Chöre und Chorleitenden die Entscheide der Jury.
D. Bewertung der Chorvorträge
  1. Grundlage für die Bewertung der Chorvorträge bildet das Dokument B der Schweizerischen Chorvereinigung SCV (publiziert im Handbuch „Singen vor Experten, Empfehlungen der SCV 2011, erhältlich auf Anfrage an musikkommission@chöreinnerschweiz.ch). Die Musikkommission legt dabei besonderen Wert auf folgende Aspekte:
    - die stilistische Breite der ausgewählten Vortragsstücke
    - die stimmbildnerischen Aspekte des Vortrags
    - die musikalisch-technische Souveränität
    - das Engagement der Sängerinnen und Sänger und
    - die Ausstrahlung der ganzen Gruppe (Bühnenpräsenz)
  2. Im Anschluss an den Vortrag findet ein kurzes Gespräch mit Feedback zum Vortrag mit einem der beiden bewertenden Experten statt. Zu diesem Gespräch ist der gesamte Chor inkl. Chorleiterin/Chorleiter eingeladen.
  3. Auf Wunsch erhalten die teilnehmenden Chöre ein Prädikat als Bewertung für ihren Vortrag. Das Prädikat bewertet die sängerische und musikalische Qualität des Vortrages und ist nicht anfechtbar. Es ist nicht Gegenstand des Expertengesprächs. Die Prädikate werden bei der Prädikatsübergabe und im Nachgang nicht öffentlich kommuniziert. Folgende Prädikate sind gemäss Usanz SCV möglich:
    vorzüglich: herausragender Vortrag von höchster musikalischer und sängerischer Qualität
    - sehr gut: Vortrag von hoher musikalischer und sängerischer Qualität
    - gut: Vortrag von guter musikalischer und sängerischer Qualität
    - genügend: Vortrag von ausreichender musikalischer und sängerischer Qualität
    - ungenügend: Vortrag von schwacher musikalischer und/oder sängerischer Qualität
    - schlecht: Vortrag von schlechter musikalischer und/oder sängerischer Qualität
 E. Weitere Bestimmungen
  1. Die vollständigen Partituren (inkl. allfälliger Klavier- und / oder Instrumentalstimmen) aller vorzutragenden Lieder sind in 3-facher Ausführung bis spätestens am 31. Januar 2019 per Post einzusenden an: IGF-2019, Innerschweizer Gesangfest, 6285 Hitzkirch.
  2. Der Wettgesang ist öffentlich.
  3. Die Uhrzeit des Auftritts wird durch das Organisationskomitee bestimmt.
  4. Für die Teilnahme am Wettgesang werden keine Gagen oder Spesen ausbezahlt.
  5. Die Entscheide der Jury sind endgültig. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.